Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
ergänzend zu unserem Update vom 15.07. empfehlen wir Ihnen, bei Abrechnungen von Leistungen nach dem Ende des ursprünglichen Bewilligungszeitraums immer auf der Rechnung und/oder dem Muster 56 und/oder der Teilnahmebestätigung einen (handschriftlichen) Vermerk wie „Genehmigungszeitraum verlängert wegen COVID-19-Pandemie“, aufzubringen.
Viele Grüße aus Berlin