Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
es gibt eine weitere Regelungen zu
BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
BADEN-WÜRTTEMBERG
Die SVLFG bezahlt in der Zeit vom 01.08.2020 bis 31.12.2020 je durchgeführter Übungseinheit und Teilnehmer/in einen Zuschlag von 0,25 Euro. Der Zuschlag wird ohne zusätzliche Antragstellung übernommen.