Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
auch heute gibt es wieder Neuigkeiten für zwei Bundesländer bzgl. der
BEFRISTETEN ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE
HAMBURG
AOK, BKK, IKK und Knappschaft zahlen einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den "Corona Hygienezuschlag Rehasport“ ist die 603700.
Die SVLFG erhöht für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 die Tarife um 10%.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
AOK, BKK und Knappschaft zahlen einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den "Corona Hygienezuschlag Rehasport“ ist die 603700.
Die Mitgliedskassen der IKK und die SVLFG erhöhen für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 die Tarife um jeweils 10%.
Viele Grüße aus Berlin