Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
ich kann Sie heute erneut über neue Vereinbarungen informieren.
BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE
BREMEN
AOK, BKK, IKK und SVLFG verlängern den coronabedingten Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Teilnehmer und Termin bis zum 31.12.2020.
BADEN-WÜRTTEMBERG
Die IKK zahlt einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Teilnehmer. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den "Corona Hygienezuschlag Rehabilitationssport“ ist die 603700.
REGULÄRE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE
RHEINLAND-PFALZ + SAARLAND
Die für die beiden Bundesländer geführten Verhandlungen mit den Primärkassen haben nun ein Ergebnis, welches rückwirkend zum 01.07.2020 gilt. Für den allgemeine Rehasport erhöht sich der Preis auf 5,50 EUR. Alle weiteren neuen Positionen finden Sie in Kürze hier.