Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
folgende Bundesländer haben bereits neue Verordnungen veröffentlicht:
HAMBURG
„§ 20 (1) … Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt zulässig.“
NIEDERSACHSEN
„§ 10 9. … ausgenommen a) Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen …"
NORDRHEIN-WESTFALEN
"§ 12 … (2) … Davon ausgenommen sind 1. … Dienstleister im Gesundheitswesen … 3. medizinisch notwendige … Dienstleistungen“
RHEINLAND-PFALZ
"§ 6 (2) … Erlaubt sind Dienstleistungen, die … medizinischen Gründen dienen, wie bei Physio-, Ergo- und Logotherapien oder Ähnliches.“
SAARLAND
"§ 7 (4) Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe sind von den Betriebsuntersagungen ausdrücklich ausgenommen."
SACHSEN-ANHALT
„§ 8a … Ausgenommen hiervon sind der: … 5. Rehabilitationssport“
Es freut uns, dass in zwei Ländern der Rehabilitationssport sogar wörtlich als „erlaubt“ aufgenommen wurde. Vielleicht hat unsere Argumentation ein wenig dazu beigetragen … .
Wir bleiben am Ball!
Viele Grüße aus Berlin