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2 Kommentare
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Wir gehen aktuell davon aus, dass eine Durchführung von Rehasport ausschließlich in sog. "Praxen" nicht gemeint bzw. gewollt ist. Wir sind dabei dies zu klären bzw. klarstellen zu lassen und stehen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Kontakt.
Th. Roth Dienstag, 17. November 2020 19:06 Kommentar-Link -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Felix Voigt Dienstag, 17. November 2020 17:19 Kommentar-Link
in dieser Antwort ist leider nicht zu lesen ob man Rehasport im Fitnessstudio weiterhin durchführen darf, da auf § 12 Abs. 3 der 8. BayIfSMV hingewiesen wird. Eher nicht, da diese besagt, dass es nur in in Arzt- und Zahnarztpraxen und in allen sonstigen Praxen durchgeführt werden darf.
Oder haben sie noch andere aussagen dazu?
mit freundlichen Grüßen
Felix Voigt