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es gibt nun auch eine Änderung in
BERLIN
Der Senat von Berlin hat heute die Zwölfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese tritt am 21.11.2020 in Kraft:
Ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining im Sinne des § 64 SGB IX in festen Gruppen von bis zu höchstens zehn Personen zuzüglich einer übungsleitenden Person wird erlaubt. Bei besonderen im Einzelfall zu begründenden Härtefällen ist die Beteiligung weiterer Personen zulässig, soweit dies zwingend notwendig ist, um den Teilnehmenden die Ausübung des Rehabilitationssports oder Funktionstrainings zu ermöglichen.