Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
in folgenden beiden Bundesländern ist der Rehasport ebenfalls weiterhin möglich:
NIEDERSACHSEN
„§ 10 9. … ausgenommen a) Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen …“
In einer weiteren Mail aus dem MS-Lagestab Corona vom 02.11.2020 wird uns bestätigt, dass „sofern der Rehasport medizinisch notwendig ist …, ist dieser natürlich auch weiterhin möglich und wird von der neuen Landesverordnung nicht eingeschränkt.“
RHEINLAND-PFALZ
„Rehasport - gestattet“