Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
wir haben nun auch eine Freigabe für
MECKLENBURG-VORPOMMERN
"Gemäß § 2 Absatz 21 der derzeit geltenden Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern ist der Trainings-, Spiel-, und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten-, und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten untersagt. … Dies gilt ... nicht für den Reha-Sport. Vor dem Hintergrund der medizinischen Notwendigkeit des Reha-Sports ist dieser auch mit mehreren Patienten durchführbar. Dazu muss ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellt werd