NORDRHEIN-WESTFALEN
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2 Kommentare
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Hallo, Frau Demes,
T. Roth Donnerstag, 17. Dezember 2020 23:41 Kommentar-Link
ich möchte ja kein Spielverderber sein ... .
Es ist absolut nachvollziehbar, dass Anbieter bei der derzeitigen Infektionslage mit dem Rehasport (vorübergehend) aussetzen.
Solange es aber keine (eindeutige) Rechtsgrundlage gibt, ist die Aussage, der Rehasport sei unzulässig (warum auch immer) nur eine Interpretation und Meinungsäußerung. Und die Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht nun mal kein Verbot von Rehasport vor, vielmehr bleibt er als notwendige medizinische Leistung erlaubt.
Irreführend ist auch die Verknüpfung von "Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz" und "der Rehabilitationssport ist ... unzulässig": In der Telefonkonferenz der Kanzlerin mit den Regierungschefs am 13.12.2020 wurde (im Gegenteil) beschlossen, dass medizinisch notwendige Behandlungen weiter möglich bleiben. Und Rehasport ist nun mal eine medizinische Versorgungsleistung, die nur dann von den Kassen bezahlt wird, wenn ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Diesen Fakt kann man nun mal nicht, so gerne man es auch tun möchte, in Abrede stellen. -
Zitat Andrea Milz, Staatssekretärin Sport NRW:
V. Demes Donnerstag, 17. Dezember 2020 22:25 Kommentar-Link
"Die neue Corona Schutzverordnung in NRW gilt bis zum 10.1.2021 und setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um. Für den Sport gilt:
- Der Freizeit- und Amateursport ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern etc. untersagt. Das gilt auch für Individualsport.
- Zulässig bleibt die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit draussen in "freier Natur".
- Auch der Rehabilitationssport ist aufgrund der aktuellen Infektionslage unzulässig.
- An den Bedingungen für den Berufssport ändert sich nichts."