VIDEOSCHALTKONFERENZ DER BUNDESKANZLERIN MIT DEN REGIERUNGSCHEFINNEN UND REGIERUNGSCHEFS DER LÄNDER AM 19. JANUAR 2021
verweist grundsätzlich darauf, dass die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern fortgelten. Die verabschiedeten zusätzlichen bzw. geänderten Maßnahmen betreffen den Rehabilitationssport zunächst nicht direkt.
Bitte beachten Sie, dass der Beschluss erneut lediglich eine Vorgabe für die einzelnen Bundesländer darstellt, die eine verbindliche Konkretisierung und Anpassungen in der jeweiligen Coronaverordnung vornehmen.