STAND 30.01.2021 | 14:00 UHR
Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
in den Ländern wurden die Ergebnisse des Bund-Länder-Beschlusses vom 19.01.2021 in angepassten Corona-Schutzverordnungen umgesetzt.
In SACHSEN-ANHALT darf Rehabilitationssport nicht angeboten werden.
Im SAARLAND und in BREMEN ist Rehasport grundsätzlich erlaubt, darf jedoch nicht in Gruppen durchgeführt werden.
In NORDRHEIN-WESTFALEN wird die Situation unterschiedlich interpretiert. Das Ministerium erklärt den Rehasport für unzulässig, betont in den Mails jedoch, dass diese Auslegung nicht bindend für andere Behörden sei und tatsächlich erklären einzelne Kommunen die Durchführung von Rehabilitationssport im Sinne § 64 Absatz 1 Nr. 3 SGB IX nach § 12 Absatz 3 CoronaSchVO weiterhin als zulässig.
In den weiteren 12 Bundesländern ist Rehasport möglich.
BADEN-WÜRTTEMBERG
Die Erlaubnis für Rehasport ist weiterhin im §1d Abs. 1 Nr. 4 festgelegt: Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder mit kontrolliertem Zugang dürfen öffnen, soweit eine Nutzung ausschließlich für den Rehasport erfolgt.
§ 12 (3) Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben unter Auflagen erlaubt.
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 20. Januar 2021
Eine Änderung von § 12 (3) wurde nicht vorgenommen.
"… nach unserer Auffassung sind in Einrichtungen nach § 10 Abs. 3 der 8. BayIfSMV, die nicht als Sport- oder Fitnessbereich an medizinische oder therapeutische Einrichtungen, Zentren oder Praxen angeschlossen sind, allein Rehasport und Funktionstraining i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 SGB IX zulässig. D.h. Rehasport ist in ansonsten geschlossenen Fitnessstudios und Sportvereinen zulässig."
Im § 18 (1) 4. ist die Erlaubnis für Rehasport festgelegt:
Im § 18 Absatz (2) 3. ist die Erlaubnis festgelegt, dass für den Rehasport "gedeckte Sportanlagen" genutzt werden dürfen.
BRANDENBURG
§ 9 (2) Medizinisch notwendige Leistungen bleiben erlaubt.
Corona Aktuell | Sport [aufgerufen am 24.01.2021]
Sport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen weitgehend untersagt - mit Ausnahmen
Die Untersagung gilt nicht für: Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen ... Zwecken genutzt werden
Individualsport nur noch unter freiem Himmel erlaubt - Indoor verboten
Es wurde nunmehr ausdrücklich geregelt, dass medizinisch notwendiger Sport und sozial-therapeutischer Sport – wie bisher auch – in und auf Sportanlagen zulässig bleibt (§ 12 Abs. 2 Ziffer 2). Hier gilt kein Indoor-Verbot. Medizinisch notwendig ist die Sportausübung, sofern sie ärztlich angeordnet ist. Reha-Sport ist medizinisch verordnet und daher weiter zulässig.
BREMEN
Eine Konkretisierung der
bzgl. „medizinisch notwendiger Behandlungen“ erfolgt (weiterhin) nicht. Auf bremen.de sind "medizinisch notwendige Behandlungen" im Beitrag "Körpernahe Dienstleistungen" von Schließungen ausgenommen.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vertritt die Auffassung, dass es sich bei Rehasport um "Sport" handelt. Dieser ist zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig. Rehasport mit mehr als zwei fremden Personen sei jedoch verboten.
HAMBURG
§20 (1) Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie in öffentlichen und privaten Schwimmbädern zulässig.
§20 (3) Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt zulässig; für die Ausübung gelten die folgenden Vorgaben:
• es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5,
• die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer sind nach Maßgabe des § 7 zu erheben,
• die gemeinsame Ausübung des Rehabilitationssports ist höchstens mit bis zu zehn Personen zulässig,
• es ist ein Schutzkonzept nach Maßgabe von § 6 zu erstellen,
• in geschlossenen Räumen gilt bei der Sportausübung ein Mindestabstand von 2,5 Metern.
§ 6 (2) Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben erlaubt.
Rehabilitationssport gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX sowie Funktionstraining nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX unterfällt nicht den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 CoKoBeV, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt, d.h. die Angebote dürfen auch in (Klein-) Gruppen zur Verfügung werden. Es wird empfohlen, die Gruppe auf fünf Personen zuzüglich Trainerin oder Trainer zu reduzieren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird dringend empfohlen soweit das Angebot nicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden stattfinden, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht herrscht. Des Weiteren ist aus Sicherheitsgründen ein Hygienekonzept zu erstellen; [Seite 19].
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen [Seite 19], sowie sämtliche Schwimmbäder [Seite 20] und ähnliche Einrichtungen dürfen für Rehabilitationssport genutzt werden.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 28. November 2020
§ 2 (4) Medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen bleiben unter Einhaltung von Auflagen erlaubt.
Eine Änderung von § 2 (4) wurde nicht vorgenommen.
16. Soziales | FAQ Corona [aufgerufen am 24.01.2021]
Können Rehasportgruppen trainieren?
NIEDERSACHSEN
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 22.01.2021
§ 10 9. Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen bleiben geöffnet.
Sport - Antworten auf häufig gestellte Fragen [aufgerufen am 24.01.2021]
Was gilt für den Rehasport?
Rehasport kann ausschließlich im Rahmen medizinisch notwendiger Behandlungen als Individualsport und nur in diesem Rahmen als Sport in der Gruppe betrieben werden, sofern eine individuelle Realisierung der medizinisch notwendigen Maßnahmen nicht möglich ist.
Was ist unter Rehasport zu verstehen?
Bei Rehabilitationssport handelt es sich ausschließlich um eine medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Maßnahme (§ 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX). Die Gruppen trainieren unter ärztlicher Betreuung und Überwachung.
Mit wie vielen Personen und unter welchen Voraussetzungen darf dieser Sport betrieben werden?
Die Gruppengröße ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und kann daher variieren. Dabei ist es wichtig, z. B. einen Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen den Sporttreibenden zu belassen und bis zum Erreichen des Platzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die genauen Einzelheiten zur Durchführung des Angebotes muss die Betreiberin bzw. der Betreiber in einem Hygienekonzept festschreiben. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, sind die Kontaktdaten der Anwesenden zu notieren. Rehasport kann auch als Individualsport betrieben werden.
NORDRHEIN-WESTFALEN
Der § 9 (1a), der den Rehasport bis 14. Dezember 2020 als zulässig erklärte, wurde nicht wieder aufgenommen.
In § 12 (2) S. 1 Nr. 1 ist geregelt, dass medizinisch notwendige Leistungen von ... Dienstleistern im Gesundheitswesen von Schließungen ausgenommen sind.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beurteilt die Durchführung von Rehabilitationssport derzeit als nicht zulässig. Es teilt jedoch gleichzeitig mit, dass dieser Hinweis zur Auslegung der Coronaschutzverordnung nicht rechtsverbindlich ist, lediglich eine "Richtschnur" darstellt und damit auch für Behörden und Gerichte nicht bindend ist.
Die Behörden vor Ort entscheiden seit 15. Dezember 2020 auch weiterhin unterschiedlich: Während die einen den Rehabilitationssport untersagen bzw. nicht in der Gruppe erlauben, lassen andere die Durchführung als "medizinisch notwendige Leistung" nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zu.
Mit Schreiben vom 12. Januar 2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) informiert, dass es die Einordnung von ärztlich verordnetem Rehabilitationssport nach § 64 Abs. 1 Nr 3 SGB IX als "Umgehungslösung" der CoronaSchVO in NRW betrachtet.
RHEINLAND-PFALZ
Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2021
§ 6 (3) Erlaubt sind Dienstleistungen, die … medizinischen Gründen dienen, wie ... Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch.
Begründung der 15. CoBeLVO vom 8. Januar 2021
In § 6 Abs. 3 Satz 2 wird klargestellt, dass zu den Dienstleistungen, die aus hygienischen oder medizinischen Gründen erlaubt sind, auch Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB IX) zählen. Rehabilitationssport findet aufgrund gesetzlicher Definition stets in Gruppen statt und ist daher in Abweichung zu der Regelung in § 10 ausnahmsweise zulässig. Der Verweis auf § 64 SGB IX stellt sicher, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt. [Seite 10]
Eine Änderung von § 6 (3) wurde nicht vorgenommen.
Auslegungshilfe Winter-Shutdown Januar 2021 [Stand 22. Januar 2021 | gültig ab 25. Januar 2021]
Rehasport, der auf ärztliche Verordnung betrieben wird ist gestattet.
SAARLAND
Artikel 2 § 7 (4) ... Gesundheitsberufe sind von den Betriebsuntersagungen und Schließungen unter Einhaltung spezieller spezieller Hygienekonzepte zur Erbringung medizinisch notwendiger Behandlungen und Dienstleistungen ausgenommen.
Zu § 7 Absatz 5 "Rehasport wird als Bestandteil des Freizeit- und Amateursportbereichs angesehen. Als ärztlich verordnete Maßnahme für eine einzelne Person ist Rehasport grundsätzlich unter Anleitung einer entsprechend ausgebildeten Person zulässig. Eine entsprechend ausgebildete Person sind Heilmittelerbringer und Ausübende der Gesundheitsfachberufe wie z. B. Physiotherapeuten. Sofern die Leistung dieser Personen in einem Fitnessstudio erbracht wird, ist sie auch dort zulässig, wenn dabei die hygiene- und infektionsschutzrechtlichen Anforderungen beachtet werden, insbesondere der Mindestabstand von 1,5 Meter wo immer möglich eingehalten und der körperliche Kontakt zwischen Therapeut und Patient auf das absolut nötige Minimum beschränkt wird. Der Reha-Sport kann nur zwischen Therapeut und Patient stattfinden, weitere Patienten, insbesondere Reha-Sport-Gruppen, sind nicht zulässig. Eine generelle Öffnung des betreffenden Fitnessstudios auch für andere Kunden ist demgegenüber nicht zulässig, auch wenn diese wegen gesundheitlicher Probleme trainieren möchten."
SACHSEN
§ 4 (2) 6. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen, soweit sie medizinisch notwendiger Behandlungen dienen.
Häufige Fragen zu den Bekanntmachungen [aufgerufen am 03.02.2021]
Was sind medizinisch notwendige Behandlungen im Rahmen der körpernahen Dienstleistungen?
Ist der Betrieb von Fitnessstudios erlaubt?
SACHSEN-ANHALT
§ 4 (3) 14. Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: 14. ... Rehabilitationssport
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Zu § 11 (Sport) Zu Absatz 3 | … bisher bestehende Ausnahmemöglichkeit für bestimmte Sportlerinnen und Sportler. Neu aufgenommen wurde eine Ausnahme für Rehasport.
THÜRINGEN
§ 6 Abs. (2) … [zu schließen sind]
10. Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder sowie Thermen mit Ausnahme medizinisch notwendiger Angebote der Rehabilitation
12. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, mit Ausnahme medizinisch notwendiger Angebote der Rehabilitation.
Eine Änderung von § 6 (2) wurde nicht beschlossen.