der Beschluss der
VIDEOSCHALTKONFERENZ DER BUNDESKANZLERIN MIT DEN REGIERUNGSCHEFINNEN UND REGIERUNGSCHEFS DER LÄNDER AM 10. FEBRUAR 2021
verlängert grundsätzlich alle bis 14. Februar befristeten Maßnahmen (zunächst) bis zum 7. März 2021.
"Medizinisch notwendige Behandlungen" bleiben (somit) weiter möglich. Wir gehen deshalb erneut davon aus, dass Rehabilitationssport überall dort, wo er als "medizinisch notwendige Behandlung“ eingeordnet wird, weiterhin zulässig ist.
Wie heute bereits berichtet, gehört dazu ab kommenden Montag auch Bremen. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt bemühen wir uns weiterhin um eine Klärung bzw. Klarstellung.
Der Beschluss verweist auch noch einmal darauf, dass überall dort, wo Kontakte zulässig sind, die vorhandenen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse - etwa bezüglich Virusmutanten - gegebenenfalls angepasst werden müssen.
Viele Grüße aus Berlin
Thomas Roth
Vorsitzender des Vorstands