Die Bundeskanzlerin hat gestern, 15. April, gemeinsam mit den Regierungsvertretern der Länder die Beschlussfassung zur Beschränkung des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie modifiziert. Gemäß Anlage 1 Ziffer 6. lit. a sind Zusammenkünfte in Sporteinrichtungen weiterhin verboten. Dies betrifft somit auch den Rehabilitationssport.