Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
in den letzten Tagen erreichten uns einige Anfragen, ab wann denn Rehasport wieder als Präsenzveranstaltung möglich sein wird und ob alternativ Rehasport im Freien durchgeführt werden kann.
Wir gehen davon aus, dass Rehabilitationssport als Präsenzveranstaltung weiterhin verboten ist. Dies gilt auch für die Durchführung im Freien.
In der Beschlussfassung zur Beschränkung des öffentlichen Lebens vom 15. April 2020 heißt es in Top 2 Punkt 2.:
Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
In der dazugehörenden Anlage 1 heißt es in Ziffer 5:
Für den Publikumsverkehr geschlossen sind …
f. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
g. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
Es wird jedoch begonnen, Kriterien und (Zeit-) Pläne zu entwickeln, ab wann es in den einzelnen Branchen zu einer Lockerung von Kontaktbeschränkungen kommen kann.
So setzen auch wir uns dafür ein, eine Aufhebung der Beschränkungen zur Durchführung des Rehasports zu erreichen.
Diesbezüglich wenden wir uns direkt an die einzelnen Landesregierungen, da wir davon ausgehen, dass diese individuelle Wege zur schrittweisen Aufhebung der Kontaktbeschränkungen gehen werden.
Sobald wir mehr wissen, werden wir Sie natürlich sofort informieren.