3. März 2021 | Aktuelle Preise + Vereinbarungen mit den Kostenträgern
Bitte beachten Sie bei der Abrechnung, dass nicht jeder Corona-Zuschlag auch bei Tele- /Online Rehasport abgerechnet werden kann | Corona-Zuschläge ab 01.01.2021 für DRV Braunschweig-Hannover und DRV Oldenburg-Bremen bestätigt | Vereinbarungen der Krankenkassen gelten in Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen auch für die SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse.
Vergütungsvereinbarungen als PDF hinterlegt | Corona-Zuschläge ab 01.01.2021 für Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen und DRV Nord bestätigt | Preise für Schwerstbehinderte eingefügt | Fehler korrigiert
10.01.2021
Wir werden ab sofort in diesem Beitrag über den Stand sowie Veränderungen unserer Vereinbarungen mit den Kostenträgern informieren. Zum 01.01.2021 gibt es neue Vereinbarungen bzw. Preiserhöhungen mit dem vdek e.V., mit der Knappschaft*, mit der Unfallversicherung/DGUV, in Bayern, Bremen, Hamburg*, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen*, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein* und Thüringen (*Ergebnis folgt in Kürze)
Es sind die Preise und Bedingungen der Vereinbarungen des RehaSport Deutschland e.V. mit den Kostenträgern gelistet. Die Konditionen anderer Verbände können davon abweichen. Die Aufstellung ist mit größter Sorgfalt erstellt. Fehler sind trotzdem möglich!
BUNDESWEIT
vdek e.V.
LEGS - AC/TK 61 [01-16] 104 | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 6,24 € | Kinder 9,57 € | Wasser 8,80 € | Herz 10,12 € | Schwerstbehinderte 14,08 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 10%, befristet bis 30.06.2021
Knappschaft
LEGS - AC/TK 61 08 001 [es gelten die Preise aus NRW] | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,55 € | Kinder 8,25 € | Wasser 7,05 € | Herz 8,40 € | Schwerstbehinderte 11,45 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Ein Zuschlag von 0,25 € kann mit der Pos.-Nr. 603700 zusätzlich, (ausschließlich) für Präsenztermine, abgerechnet werden, befristet bis 30.06.2021 | PDF
DRV Knappschaft-Bahn-See
LEGS - AC/TK 61 08 001 [es gelten die Preise aus NRW] | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,80 € | Kinder 8,50 € | Wasser 7,30 € | Herz 8,65 € | Schwerstbehinderte 11,70 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
DRV Bund
Laufzeit 01.03.2020 - 28.02.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,85 € | Kinder 8,75 € | Wasser 7,75 € | Herz 8,75 € | Schwerstbehinderte 12,75 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
DGUV | SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 6,24 € | Kinder 9,57 € | Wasser 8,80 € | Schwerstbehinderte 14,08 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 10%, befristet bis 30.06.2021 | PDF
BADEN-WÜRTTEMBERG
AOK | SVLFG
LEGS - AC/TK 61 11 104 | Laufzeit 01.01.2020 - 31.03.2021 | PDF
Allg. Rehasport 6,44 € | Kinder 8,79 € | Wasser 7,55 € | Herz 9,46 € | Schwerstbehinderte 12,31 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, befristet bis 30.06.2021 | PDF
BKK
LEGS - AC/TK 61 01 310 | Laufzeit 01.01.2019 - 30.06.2022 | PDF
Allg. Rehasport 6,00 € | Wasser 8,30 € | Herz 9,40 € | Schwerstbehinderte 8,50 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Der BKK LV Süd lehnt eine Unterstützung ab.
IKK
LEGS - AC/TK 61 01 006 | Laufzeit bis 31.12.2021 | PDF
Allg. Rehasport 5,70 € | Wasser 8,30 € | Herz 8,70 € | Schwerstbehinderte 8,00 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Ein Zuschlag von 0,25 € kann mit der Pos.-Nr. 603700 zusätzlich, (ausschließlich) für Präsenztermine, abgerechnet werden, befristet bis 30.06.2021
DRV Baden-Württemberg
Laufzeit bis 31.03.2021 | PDF
Allg. Rehasport 6,44 € | Kinder 8,79 € | Wasser 7,55 € | Herz 9,46 € | Schwerstbehinderte 12,31 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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Genehmigungsverzicht pronovaBKK
BAYERN
AOK | BKK | IKK | SVLFG
LEGS - AC/TK 61 02 690 | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2021 | PDF
Allg. Rehasport 5,70 € | Wasser 7,60 € | Herz 8,90 € | Schwerstbehinderte 12,31 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Der Krankenkassen in Bayern lehnen eine Unterstützung ab.
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BERLIN
AOK | BKK | IKK | SVLFG
LEGS - AC/TK 61 23 300 | Laufzeit 01.01.2020 - 30.06.2021 | PDF
Allg. Rehasport 6,38 € | Kinder 9,35 € | Wasser 8,25 € | Herz 9,90 € | Schwerstbehinderte 13,20 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 10%, befristet bis 30. Juni 2021 | PDF
DRV Berlin-Brandenburg
Laufzeit 01.03.2020 - 28.02.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,85 € | Kinder 8,75 € | Wasser 7,75 € | Herz 8,75 € | Schwerstbehinderte 12,75 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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BRANDENBURG
AOK | BKK | IKK | SVLFG
LEGS - AC/TK 61 12 300 | Laufzeit 01.01.2020 - 30.06.2021 | PDF
Allg. Rehasport 6,38 € | Kinder 9,35 € | Wasser 8,25 € | Herz 9,90 € | Schwerstbehinderte 13,20 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 10%, befristet bis 30. Juni 2021 | PDF
DRV Berlin-Brandenburg
Laufzeit 01.03.2020 - 28.02.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,85 € | Kinder 8,75 € | Wasser 7,75 € | Herz 8,75 € | Schwerstbehinderte 12,75 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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BREMEN
AOK | BKK | IKK | SVLFG
LEGS - AC/TK 61 04 102 | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2021 | PDF
Allg. Rehasport 5,53 € | Kinder 8,21 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Ein Zuschlag von 0,25 € kann mit der Pos.-Nr. 603701 zusätzlich, (ausschließlich) für Präsenztermine, abgerechnet werden, befristet bis 31.03.2021 | PDF
DRV Oldenburg-Bremen
Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg.Rehasport 5,90 € | Kinder 8,75 € | Wasser 8,05 € | Herz 9,05 € | Schwerstbehinderte 12,65 €
SARS-CoV-2 Pandemie:Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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HAMBURG
AOK | BKK | IKK
LEGS - AC/TK 61 08 001 [es gilt der Vertrag aus NRW] | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,55 € | Kinder 8,25 € | Wasser 7,05 € | Herz 8,40 € | Schwerstbehinderte 11,45 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Ein Zuschlag von 0,25 € kann mit der Pos.-Nr. 603700 zusätzlich, (ausschließlich) für Präsenztermine, abgerechnet werden, befristet bis 30.06.2021 | PDF
SVLFG
LEGS - AC/TK 61 07 000 [es gilt der Vertrag aus Niedersachsen] | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 6,22 € | Kinder 9,35 € | Wasser 8,58 € | Herz 9,68 € | Schwerstbehinderte 13,64 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 10%, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 30.06.2021
DRV NORD
Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,92 € | Kinder 8,95 € | Wasser 8,25 € | Herz 9,45 € | Schwerstbehinderte 13,05 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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HESSEN
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
LEGS - AC/TK 61 06 103 | Laufzeit 01.01.2019 - 31.12.2021 | PDF
Allg. Rehasport 5,40 € | Wasser 8,00 € | Herz 8,60 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Der Krankenkassen in Hessen lehnen eine Unterstützung ab.
DRV HESSEN
Laufzeit 01.08.2020 - | PDF
Allg. Rehasport 5,65 € | Wasser 8,25 € | Herz 8,85 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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Genehmigungsverzicht AOK HESSEN | IKK Südwest | pronovaBKK
MECKLENBURG-VORPOMMERN
AOK | BKK | IKK | SVLFG
LEGS - AC/TK 61 15 029 | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 6,25 € | Kinder 9,59 € | Wasser 8,60 € | Herz 9,92 € | Schwerstbehinderte 14,10 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 10%, befristet 30. Juni 2021 | PDF
DRV NORD
Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,92 € | Kinder 8,95 € | Wasser 8,25 € | Herz 9,45 € | Schwerstbehinderte 13,05 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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NIEDERSACHSEN
AOK | BKK | IKK | SVLFG
LEGS - AC/TK 61 07 000 | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 6,22 € | Kinder 9,35 € | Wasser 8,58 € | Herz 9,68 € | Schwerstbehinderte 13,64 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 10%, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 30.06.2021 | PDF
DRV Braunschweig-Hannover | DRV Oldenburg-Bremen
Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022
Allg. Rehasport 5,90 € | Kinder 8,75 € | Wasser 8,05 € | Herz 9,05 € | Schwerstbehinderte 12,65 €
SARS-CoV-2 Pandemie:Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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NORDRHEIN-WESTFALEN
AOK | BKK | IKK | SVLFG
LEGS - AC/TK 61 08 001 | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,55 € | Kinder 8,25 € | Wasser 7,05 € | Herz 8,40 € | Schwerstbehinderte 11,45 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Ein Zuschlag von 0,25 € kann mit der Pos.-Nr. 603700 zusätzlich, (ausschließlich) für Präsenztermine, abgerechnet werden, befristet bis 30.06.2021 | PDF
DRV Rheinland | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse | DRV Westfalen
Laufzeit 01.01.2021 - 13.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,80 € | Kinder 8,50 € | Wasser 7,30 € | Herz 8,65 € | Schwerstbehinderte 11,70 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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RHEINLAND-PFALZ
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
LEGS - AC/TK 61 09 101 | Laufzeit 01.07.2020 - 30.06.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,50 € | Kinder 8,25 € | Wasser 7,35 € | Herz 8,77 € | Schwerstbehinderte 11,80 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Ein Zuschlag von 0,25 € kann mit der Pos.-Nr. 603701 zusätzlich, befristet bis 31.03.2021, abgerechnet werden | PDF
DRV Rheinland-Pfalz
Laufzeit 01.03.2020 - 28.02.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,85 € | Kinder 8,75 € | Wasser 7,75 € | Herz 8,75 € | Schwerstbehinderte 11,75 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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Genehmigungsverzicht AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | IKK Südwest
SAARLAND
AOK | BKK | IKK | SVLFG
LEGS - AC/TK 61 09 101 | Laufzeit 01.07.2020 - 30.06.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,50 € | Kinder 8,25 € | Wasser 7,35 € | Herz 8,77 € | Schwerstbehinderte 11,80 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Ein Zuschlag von 0,25 € kann mit der Pos.-Nr. 603701 zusätzlich, befristet bis 31.03.2021, abgerechnet werden | PDF
DRV Saarland
Die Vereinbarung ist in Vorbereitung!
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Genehmigungsverzicht AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | IKK Südwest
SACHSEN
AOK | BKK | IKK | SVLFG
LEGS - AC/TK 61 13 001 | Laufzeit 01.07.2019 - 31.12.2021 | PDF
Allg. Rehasport 6,05 € | Kinder 8,97 € | Wasser 7,92 € | Herz 9,24 € | Schwerstbehinderte 12,65 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung, befristet 30. Juni 2021 | PDF
DRV Mitteldeutschland
Laufzeit 01.01.2020 - 31.12.2021 | PDF
Allg. Rehasport 5,79 € | Kinder 8,75 € | Wasser 8,08 € | Herz 9,05 € | Schwerstbehinderte 12,75 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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SACHSEN-ANHALT
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
LEGS - AC/TK 61 14 103 | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2021 | PDF
Allg. Rehasport 5,65 € | Kinder 8,80 € | Wasser 8,00 € | Herz 8,80 € | Schwerstbehinderte 11,00 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Ein Zuschlag von 0,30 € kann mit der Pos.-Nr. 603701 zusätzlich, bis zum 30.06.2021, abgerechnet werden | PDF
DRV Mitteldeutschland
Laufzeit 01.01.2020 - 31.12.2021 | PDF
Allg. Rehasport 5,79 € | Kinder 8,75 € | Wasser 8,08 € | Herz 9,05 € | Schwerstbehinderte 12,75 €
SARS-CoV-2 Pandemie:Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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SCHLESWIG-HOLSTEIN
AOK | BKK
LEGS - AC/TK 61 08 001 [es gilt der Vertrag aus NRW] | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,55 € | Kinder 8,25 € | Wasser 7,05 € | Herz 8,40 € | Schwerstbehinderte 11,45 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Ein Zuschlag von 0,25 € kann mit der Pos.-Nr. 603700 zusätzlich (ausschließlich) für Präsenztermine abgerechnet werden, befristet bis 30.06.2021 | PDF
IKK
LEGS - AC/TK 61 15 029 [es gilt der Vertrag aus Mecklenburg-Vorpommern] | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 6,25 € | Kinder 9,59 € | Wasser 8,60 € | Herz 9,92 € | Schwerstbehinderte 14,10 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 10%, befristet bis 30.06.2021
SVLFG
LEGS - AC/TK 61 07 000 [es gilt der Vertrag aus Niedersachsen] | Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 6,22 € | Kinder 9,35 € | Wasser 8,58 € | Herz 9,68 € | Schwerstbehinderte 13,64 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 10%, befristet 30.06.2021
DRV NORD
Laufzeit 01.01.2021 - 31.12.2022 | PDF
Allg. Rehasport 5,92 € | Kinder 8,95 € | Wasser 8,25 € | Herz 9,45 € | Schwerstbehinderte 13,05 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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THÜRINGEN
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
LEGS - AC/TK 61 16 001 | Laufzeit 01.07.2019 - 31.12.2021 | PDF
Allg. Rehasport 6,05 € | Kinder 8,97 € | Wasser 7,92 € | Herz 9,24 € | Schwerstbehinderte 12,65 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung, befristet bis 30. Juni 2021 | PDF
DRV Mitteldeutschland
Laufzeit 01.01.2020 - 31.12.2021 | PDF
Allg. Rehasport 5,79 € | Kinder 8,75 € | Wasser 8,08 € | Herz 9,05 € | Schwerstbehinderte 12,75 €
SARS-CoV-2 Pandemie: Die Preise beinhalten eine temporäre Erhöhung von 0,25 €, (ausschließlich) für Präsenztermine, befristet bis 31.03.2021 | PDF
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11. Februar 2021 | Ticker zu den Regelungen ab 15.02.2021
STAND 16.02.2021 | 09:15 UHR
Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
in den Ländern werden die Ergebnisse des Bund-Länder-Beschlusses vom 10.02.2021 in angepassten Corona-Schutzverordnungen umgesetzt.
Hier finden Sie die Regelungen, die bislang bereits veröffentlicht wurden.
In Bremen ist Rehasport nun (auch) zulässig.
In Sachsen gibt es auf der Internetseite den neuen Hinweis, dass Rehasport in Gruppen nicht (mehr) zulässig sei. Unsere Anmerkungen dazu finden Sie hier.
In Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt bleibt der Rehasport untersagt.
Im Saarland bleibt Rehasport grundsätzlich erlaubt, aber jedoch nur in einer 1:1 Betreuung.
In allen weiteren Bundesländern ist der ärztlich verordnete Rehasport in Gruppen zulässig.
BADEN-WÜRTTEMBERG
Die Erlaubnis für Rehasport ist weiterhin im § 1d Abs. 1 Nr. 4 festgelegt: Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder mit kontrolliertem Zugang dürfen öffnen, soweit eine Nutzung ausschließlich für den Rehasport erfolgt.
BAYERN
Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020
§ 12 (3) Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben unter Auflagen erlaubt.
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 12. Februar 2021
Eine Änderung von § 12 (3) wurde nicht vorgenommen.
"… nach unserer Auffassung sind in Einrichtungen nach § 10 Abs. 3 der 8. BayIfSMV, die nicht als Sport- oder Fitnessbereich an medizinische oder therapeutische Einrichtungen, Zentren oder Praxen angeschlossen sind, allein Rehasport und Funktionstraining i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 SGB IX zulässig. D.h. Rehasport ist in ansonsten geschlossenen Fitnessstudios und Sportvereinen zulässig."
Im § 18 (1) 4. ist die Erlaubnis für Rehasport festgelegt:
Im § 18 Absatz (2) 3. ist die Erlaubnis festgelegt, dass für den Rehasport "gedeckte Sportanlagen" genutzt werden dürfen.
BRANDENBURG
§ 9 (2) Medizinisch notwendige Leistungen bleiben erlaubt.
Corona Aktuell | Sport [aufgerufen am 14.02.2021]
Sport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen weitgehend untersagt - mit Ausnahmen
Die Untersagung gilt nicht für: Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen ... Zwecken genutzt werden
Individualsport nur noch unter freiem Himmel erlaubt - Indoor verboten
Es wurde nunmehr ausdrücklich geregelt, dass medizinisch notwendiger Sport und sozial-therapeutischer Sport – wie bisher auch – in und auf Sportanlagen zulässig bleibt (§ 12 Abs. 2 Ziffer 2). Hier gilt kein Indoor-Verbot. Medizinisch notwendig ist die Sportausübung, sofern sie ärztlich angeordnet ist. Reha-Sport ist medizinisch verordnet und daher weiter zulässig.
BREMEN
§ 1 (3) Ärztlich verordneter Rehabilitationssport mit bis zu zehn Personen ist zulässig, soweit zwischen den beteiligten Personen der Mindestabstand [von 1,5 Metren] eingehalten wird ; ...
HAMBURG
§ 20 (1) Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie in öffentlichen und privaten Schwimmbädern zulässig.
§ 20 (3) Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt zulässig; für die Ausübung gelten die folgenden Vorgaben:
• es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5,
• die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer sind nach Maßgabe des § 7 zu erheben,
• die gemeinsame Ausübung des Rehabilitationssports ist höchstens mit bis zu zehn Personen zulässig,
• es ist ein Schutzkonzept nach Maßgabe von § 6 zu erstellen,
• in geschlossenen Räumen gilt bei der Sportausübung ein Mindestabstand von 2,5 Metern.
§ 6 (2) Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben erlaubt.
Rehabilitationssport gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX sowie Funktionstraining nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX unterfällt nicht den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 CoKoBeV, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt, d.h. die Angebote dürfen auch in (Klein-) Gruppen zur Verfügung werden. Es wird empfohlen, die Gruppe auf fünf Personen zuzüglich Trainerin oder Trainer zu reduzieren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird dringend empfohlen soweit das Angebot nicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden stattfinden, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht herrscht. Des Weiteren ist aus Sicherheitsgründen ein Hygienekonzept zu erstellen; [Seite 19].
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen [Seite 19], sowie sämtliche Schwimmbäder [Seite 20] und ähnliche Einrichtungen dürfen für Rehabilitationssport genutzt werden.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
§ 2 (4) Medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen bleiben unter Einhaltung von Auflagen erlaubt.
Eine Änderung von § 2 (4) wurde nicht vorgenommen.
16. Soziales | FAQ Corona [aufgerufen am 15.02.2021]
Können Rehasportgruppen trainieren?
NIEDERSACHSEN
§ 10 9. Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen bleiben geöffnet.
Sport - Antworten auf häufig gestellte Fragen [aufgerufen am 12.02.2021]
Was gilt für den Rehasport?
Rehasport kann ausschließlich im Rahmen medizinisch notwendiger Behandlungen als Individualsport und nur in diesem Rahmen als Sport in der Gruppe betrieben werden, sofern eine individuelle Realisierung der medizinisch notwendigen Maßnahmen nicht möglich ist.
Was ist unter Rehasport zu verstehen?
Bei Rehabilitationssport handelt es sich ausschließlich um eine medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Maßnahme (§ 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX). Die Gruppen trainieren unter ärztlicher Betreuung und Überwachung.
Mit wie vielen Personen und unter welchen Voraussetzungen darf dieser Sport betrieben werden?
Die Gruppengröße ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und kann daher variieren. Dabei ist es wichtig, z. B. einen Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen den Sporttreibenden zu belassen und bis zum Erreichen des Platzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die genauen Einzelheiten zur Durchführung des Angebotes muss die Betreiberin bzw. der Betreiber in einem Hygienekonzept festschreiben. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, sind die Kontaktdaten der Anwesenden zu notieren. Rehasport kann auch als Individualsport betrieben werden.
NORDRHEIN-WESTFALEN
Der § 9 (1a), der den Rehasport bis 14. Dezember 2020 als zulässig erklärte, wurde (weiterhin) nicht wieder aufgenommen.
In § 12 (2) S. 1 Nr. 1 ist geregelt, dass medizinisch notwendige Leistungen von ... Dienstleistern im Gesundheitswesen von Schließungen ausgenommen sind.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beurteilt die Durchführung von Rehabilitationssport derzeit als nicht zulässig.
Die Behörden vor Ort entscheiden seit 15. Dezember 2020 auch weiterhin unterschiedlich: Während die meisten den Rehabilitationssport untersagen bzw. nicht in der Gruppe erlauben, lassen einige die Durchführung als "medizinisch notwendige Leistung" nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zu.
Mit Schreiben vom 12. Januar 2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) informiert, dass es die Einordnung von ärztlich verordnetem Rehabilitationssport nach § 64 Abs. 1 Nr 3 SGB IX als "Umgehungslösung" der CoronaSchVO in NRW betrachtet.
RHEINLAND-PFALZ
Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2021
§ 6 (3) Erlaubt sind Dienstleistungen, die … medizinischen Gründen dienen, wie ... Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch.
Begründung der 15. CoBeLVO vom 8. Januar 2021
In § 6 Abs. 3 Satz 2 wird klargestellt, dass zu den Dienstleistungen, die aus hygienischen oder medizinischen Gründen erlaubt sind, auch Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB IX) zählen. Rehabilitationssport findet aufgrund gesetzlicher Definition stets in Gruppen statt und ist daher in Abweichung zu der Regelung in § 10 ausnahmsweise zulässig. Der Verweis auf § 64 SGB IX stellt sicher, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt. [Seite 10]
Eine Änderung von § 6 (3) wurde nicht vorgenommen.
Auslegungshilfe Winter-Shutdown Januar 2021 [Stand 12. Februar 2021 | gültig ab 15. Februar 2021]
Rehasport, der auf ärztliche Verordnung betrieben wird ist gestattet.
SAARLAND
Artikel 2 § 7 (4) ... Gesundheitsberufe sind von den Betriebsuntersagungen und Schließungen unter Einhaltung spezieller spezieller Hygienekonzepte zur Erbringung medizinisch notwendiger Behandlungen und Dienstleistungen ausgenommen.
Zu § 7 Absatz 5 (Seite 331) "Rehasport wird als Bestandteil des Freizeit- und Amateursportbereichs angesehen. Als ärztlich verordnete Maßnahme für eine einzelne Person ist Rehasport grundsätzlich unter Anleitung einer entsprechend ausgebildeten Person zulässig. Eine entsprechend ausgebildete Person sind Heilmittelerbringer und Ausübende der Gesundheitsfachberufe wie z. B. Physiotherapeuten. Sofern die Leistung dieser Personen in einem Fitnessstudio erbracht wird, ist sie auch dort zulässig, wenn dabei die hygiene- und infektionsschutzrechtlichen Anforderungen beachtet werden, insbesondere der Mindestabstand von 1,5 Meter wo immer möglich eingehalten und der körperliche Kontakt zwischen Therapeut und Patient auf das absolut nötige Minimum beschränkt wird. Der Reha-Sport kann nur zwischen Therapeut und Patient stattfinden, weitere Patienten, insbesondere Reha-Sport-Gruppen, sind nicht zulässig. Eine generelle Öffnung des betreffenden Fitnessstudios auch für andere Kunden ist demgegenüber nicht zulässig, auch wenn diese wegen gesundheitlicher Probleme trainieren möchten."
SACHSEN
§ 4 (2) 6. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen, soweit sie medizinisch notwendiger Behandlungen dienen.
Häufige Fragen zu den Bekanntmachungen [aufgerufen am 15.02.2021]
Was sind medizinisch notwendige Behandlungen im Rahmen der körpernahen Dienstleistungen?
Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Sie sind erforderlich, wenn eine ärztliche Verordnung ausgestellt wurde (Rezept).
Ist der Betrieb von Fitnessstudios erlaubt?
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen sind zu schließen. Es sei denn, dort finden medizinisch notwendige Behandlungen statt (z.B. Rehabilitationssport, physiotherapeutische Behandlungen).
Neu seit 29. Januar 2021 ist folgender Eintrag:
Kann Reha-Sport auch in Gruppen stattfinden?
Es gelten auch hier die allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach § 2 Absatz 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung als übergeordneter Grundsatz. Das heißt, dass Reha-Sport nur allein und mit einem Trainer oder maximal mit Teilnehmern aus einem Haushalt und einem Trainer stattfinden darf.
Allerdings, so unsere Auffassung, ist § 2 Abs. 1 in diesem Fall überhaupt nicht anwendbar! Die Begründung für die Nichtanwendbarkeit und die Konsequenzen daraus stehen in dem Beitrag Anmerkungen zur Situation in Sachsen.
SACHSEN-ANHALT
§ 4 (3) 14. Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: 14. ... Rehabilitationssport
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Zu § 11 (Sport) Zu Absatz 3 | … bisher bestehende Ausnahmemöglichkeit für bestimmte Sportlerinnen und Sportler. Neu aufgenommen wurde eine Ausnahme für Rehasport.
THÜRINGEN
§ 6 Abs. (2) … [zu schließen sind]
10. Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder sowie Thermen mit Ausnahme medizinisch notwendiger Angebote der Rehabilitation
12. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, mit Ausnahme medizinisch notwendiger Angebote der Rehabilitation.
24. Januar 2021 | (Bislang) keine Änderungen bei den Regelungen ab 25.01.2021
STAND 30.01.2021 | 14:00 UHR
Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
in den Ländern wurden die Ergebnisse des Bund-Länder-Beschlusses vom 19.01.2021 in angepassten Corona-Schutzverordnungen umgesetzt.
In SACHSEN-ANHALT darf Rehabilitationssport nicht angeboten werden.
Im SAARLAND und in BREMEN ist Rehasport grundsätzlich erlaubt, darf jedoch nicht in Gruppen durchgeführt werden.
In NORDRHEIN-WESTFALEN wird die Situation unterschiedlich interpretiert. Das Ministerium erklärt den Rehasport für unzulässig, betont in den Mails jedoch, dass diese Auslegung nicht bindend für andere Behörden sei und tatsächlich erklären einzelne Kommunen die Durchführung von Rehabilitationssport im Sinne § 64 Absatz 1 Nr. 3 SGB IX nach § 12 Absatz 3 CoronaSchVO weiterhin als zulässig.
In den weiteren 12 Bundesländern ist Rehasport möglich.
BADEN-WÜRTTEMBERG
Die Erlaubnis für Rehasport ist weiterhin im §1d Abs. 1 Nr. 4 festgelegt: Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder mit kontrolliertem Zugang dürfen öffnen, soweit eine Nutzung ausschließlich für den Rehasport erfolgt.
§ 12 (3) Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben unter Auflagen erlaubt.
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 20. Januar 2021
Eine Änderung von § 12 (3) wurde nicht vorgenommen.
"… nach unserer Auffassung sind in Einrichtungen nach § 10 Abs. 3 der 8. BayIfSMV, die nicht als Sport- oder Fitnessbereich an medizinische oder therapeutische Einrichtungen, Zentren oder Praxen angeschlossen sind, allein Rehasport und Funktionstraining i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 SGB IX zulässig. D.h. Rehasport ist in ansonsten geschlossenen Fitnessstudios und Sportvereinen zulässig."
Im § 18 (1) 4. ist die Erlaubnis für Rehasport festgelegt:
Im § 18 Absatz (2) 3. ist die Erlaubnis festgelegt, dass für den Rehasport "gedeckte Sportanlagen" genutzt werden dürfen.
BRANDENBURG
§ 9 (2) Medizinisch notwendige Leistungen bleiben erlaubt.
Corona Aktuell | Sport [aufgerufen am 24.01.2021]
Sport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen weitgehend untersagt - mit Ausnahmen
Die Untersagung gilt nicht für: Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen ... Zwecken genutzt werden
Individualsport nur noch unter freiem Himmel erlaubt - Indoor verboten
Es wurde nunmehr ausdrücklich geregelt, dass medizinisch notwendiger Sport und sozial-therapeutischer Sport – wie bisher auch – in und auf Sportanlagen zulässig bleibt (§ 12 Abs. 2 Ziffer 2). Hier gilt kein Indoor-Verbot. Medizinisch notwendig ist die Sportausübung, sofern sie ärztlich angeordnet ist. Reha-Sport ist medizinisch verordnet und daher weiter zulässig.
BREMEN
Eine Konkretisierung der
bzgl. „medizinisch notwendiger Behandlungen“ erfolgt (weiterhin) nicht. Auf bremen.de sind "medizinisch notwendige Behandlungen" im Beitrag "Körpernahe Dienstleistungen" von Schließungen ausgenommen.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vertritt die Auffassung, dass es sich bei Rehasport um "Sport" handelt. Dieser ist zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig. Rehasport mit mehr als zwei fremden Personen sei jedoch verboten.
HAMBURG
§20 (1) Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie in öffentlichen und privaten Schwimmbädern zulässig.
§20 (3) Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt zulässig; für die Ausübung gelten die folgenden Vorgaben:
• es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5,
• die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer sind nach Maßgabe des § 7 zu erheben,
• die gemeinsame Ausübung des Rehabilitationssports ist höchstens mit bis zu zehn Personen zulässig,
• es ist ein Schutzkonzept nach Maßgabe von § 6 zu erstellen,
• in geschlossenen Räumen gilt bei der Sportausübung ein Mindestabstand von 2,5 Metern.
§ 6 (2) Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben erlaubt.
Rehabilitationssport gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX sowie Funktionstraining nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX unterfällt nicht den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 CoKoBeV, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt, d.h. die Angebote dürfen auch in (Klein-) Gruppen zur Verfügung werden. Es wird empfohlen, die Gruppe auf fünf Personen zuzüglich Trainerin oder Trainer zu reduzieren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird dringend empfohlen soweit das Angebot nicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden stattfinden, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht herrscht. Des Weiteren ist aus Sicherheitsgründen ein Hygienekonzept zu erstellen; [Seite 19].
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen [Seite 19], sowie sämtliche Schwimmbäder [Seite 20] und ähnliche Einrichtungen dürfen für Rehabilitationssport genutzt werden.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 28. November 2020
§ 2 (4) Medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen bleiben unter Einhaltung von Auflagen erlaubt.
Eine Änderung von § 2 (4) wurde nicht vorgenommen.
16. Soziales | FAQ Corona [aufgerufen am 24.01.2021]
Können Rehasportgruppen trainieren?
NIEDERSACHSEN
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 22.01.2021
§ 10 9. Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen bleiben geöffnet.
Sport - Antworten auf häufig gestellte Fragen [aufgerufen am 24.01.2021]
Was gilt für den Rehasport?
Rehasport kann ausschließlich im Rahmen medizinisch notwendiger Behandlungen als Individualsport und nur in diesem Rahmen als Sport in der Gruppe betrieben werden, sofern eine individuelle Realisierung der medizinisch notwendigen Maßnahmen nicht möglich ist.
Was ist unter Rehasport zu verstehen?
Bei Rehabilitationssport handelt es sich ausschließlich um eine medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Maßnahme (§ 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX). Die Gruppen trainieren unter ärztlicher Betreuung und Überwachung.
Mit wie vielen Personen und unter welchen Voraussetzungen darf dieser Sport betrieben werden?
Die Gruppengröße ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und kann daher variieren. Dabei ist es wichtig, z. B. einen Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen den Sporttreibenden zu belassen und bis zum Erreichen des Platzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die genauen Einzelheiten zur Durchführung des Angebotes muss die Betreiberin bzw. der Betreiber in einem Hygienekonzept festschreiben. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, sind die Kontaktdaten der Anwesenden zu notieren. Rehasport kann auch als Individualsport betrieben werden.
NORDRHEIN-WESTFALEN
Der § 9 (1a), der den Rehasport bis 14. Dezember 2020 als zulässig erklärte, wurde nicht wieder aufgenommen.
In § 12 (2) S. 1 Nr. 1 ist geregelt, dass medizinisch notwendige Leistungen von ... Dienstleistern im Gesundheitswesen von Schließungen ausgenommen sind.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beurteilt die Durchführung von Rehabilitationssport derzeit als nicht zulässig. Es teilt jedoch gleichzeitig mit, dass dieser Hinweis zur Auslegung der Coronaschutzverordnung nicht rechtsverbindlich ist, lediglich eine "Richtschnur" darstellt und damit auch für Behörden und Gerichte nicht bindend ist.
Die Behörden vor Ort entscheiden seit 15. Dezember 2020 auch weiterhin unterschiedlich: Während die einen den Rehabilitationssport untersagen bzw. nicht in der Gruppe erlauben, lassen andere die Durchführung als "medizinisch notwendige Leistung" nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zu.
Mit Schreiben vom 12. Januar 2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) informiert, dass es die Einordnung von ärztlich verordnetem Rehabilitationssport nach § 64 Abs. 1 Nr 3 SGB IX als "Umgehungslösung" der CoronaSchVO in NRW betrachtet.
RHEINLAND-PFALZ
Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2021
§ 6 (3) Erlaubt sind Dienstleistungen, die … medizinischen Gründen dienen, wie ... Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch.
Begründung der 15. CoBeLVO vom 8. Januar 2021
In § 6 Abs. 3 Satz 2 wird klargestellt, dass zu den Dienstleistungen, die aus hygienischen oder medizinischen Gründen erlaubt sind, auch Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB IX) zählen. Rehabilitationssport findet aufgrund gesetzlicher Definition stets in Gruppen statt und ist daher in Abweichung zu der Regelung in § 10 ausnahmsweise zulässig. Der Verweis auf § 64 SGB IX stellt sicher, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt. [Seite 10]
Eine Änderung von § 6 (3) wurde nicht vorgenommen.
Auslegungshilfe Winter-Shutdown Januar 2021 [Stand 22. Januar 2021 | gültig ab 25. Januar 2021]
Rehasport, der auf ärztliche Verordnung betrieben wird ist gestattet.
SAARLAND
Artikel 2 § 7 (4) ... Gesundheitsberufe sind von den Betriebsuntersagungen und Schließungen unter Einhaltung spezieller spezieller Hygienekonzepte zur Erbringung medizinisch notwendiger Behandlungen und Dienstleistungen ausgenommen.
Zu § 7 Absatz 5 "Rehasport wird als Bestandteil des Freizeit- und Amateursportbereichs angesehen. Als ärztlich verordnete Maßnahme für eine einzelne Person ist Rehasport grundsätzlich unter Anleitung einer entsprechend ausgebildeten Person zulässig. Eine entsprechend ausgebildete Person sind Heilmittelerbringer und Ausübende der Gesundheitsfachberufe wie z. B. Physiotherapeuten. Sofern die Leistung dieser Personen in einem Fitnessstudio erbracht wird, ist sie auch dort zulässig, wenn dabei die hygiene- und infektionsschutzrechtlichen Anforderungen beachtet werden, insbesondere der Mindestabstand von 1,5 Meter wo immer möglich eingehalten und der körperliche Kontakt zwischen Therapeut und Patient auf das absolut nötige Minimum beschränkt wird. Der Reha-Sport kann nur zwischen Therapeut und Patient stattfinden, weitere Patienten, insbesondere Reha-Sport-Gruppen, sind nicht zulässig. Eine generelle Öffnung des betreffenden Fitnessstudios auch für andere Kunden ist demgegenüber nicht zulässig, auch wenn diese wegen gesundheitlicher Probleme trainieren möchten."
SACHSEN
§ 4 (2) 6. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen, soweit sie medizinisch notwendiger Behandlungen dienen.
Häufige Fragen zu den Bekanntmachungen [aufgerufen am 03.02.2021]
Was sind medizinisch notwendige Behandlungen im Rahmen der körpernahen Dienstleistungen?
Ist der Betrieb von Fitnessstudios erlaubt?
SACHSEN-ANHALT
§ 4 (3) 14. Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: 14. ... Rehabilitationssport
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Zu § 11 (Sport) Zu Absatz 3 | … bisher bestehende Ausnahmemöglichkeit für bestimmte Sportlerinnen und Sportler. Neu aufgenommen wurde eine Ausnahme für Rehasport.
THÜRINGEN
§ 6 Abs. (2) … [zu schließen sind]
10. Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder sowie Thermen mit Ausnahme medizinisch notwendiger Angebote der Rehabilitation
12. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, mit Ausnahme medizinisch notwendiger Angebote der Rehabilitation.
Eine Änderung von § 6 (2) wurde nicht beschlossen.
9. Januar 2021 | Ticker zu den Regelungen ab 11.01.2021
STAND 14.01.2021 | 19:40 UHR
Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
seit 11.01.2021 werden in allen Ländern die Ergebnisse des Bund-Länder-Beschlusses vom 05.01.2021 in angepassten Corona-Schutzverordnungen umgesetzt.
Eine Änderung gibt es in SACHSEN-ANHALT: Rehabilitationssport darf dort ab sofort nicht mehr angeboten werden!
Im SAARLAND und in BREMEN ist Rehasport grundsätzlich erlaubt, darf jedoch nicht in Gruppen durchgeführt werden.
Für NORDRHEIN-WESTFALEN ist die Situation weiterhin unklar. Das Ministerium erklärt den Rehasport für unzulässig, betont in den Mails jedoch, dass diese Auslegung nicht bindend für andere Behörden sei und tatsächlich erklären einzelne Kommunen die Durchführung von Rehabilitationssport im Sinne § 64 Absatz 1 Nr. 3 SGB IX nach § 12 Absatz 3 CoronaSchVO weiterhin als zulässig.
In den weiteren 12 Bundesländern ist Rehasport unverändert möglich.
BADEN-WÜRTTEMBERG
Dritte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 8. Januar 2021
Die Erlaubnis für Rehasport ist weiterhin im §1d festgelegt: Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder mit kontrolliertem Zugang dürfen öffnen, soweit eine Nutzung ausschließlich für den Rehasport erfolgt.
§ 12 (3) Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben unter Auflagen erlaubt.
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 8. Januar 2021
Eine Änderung von § 612 (3) wurde nicht vorgenommen.
"… nach unserer Auffassung sind in Einrichtungen nach § 10 Abs. 3 der 8. BayIfSMV, die nicht als Sport- oder Fitnessbereich an medizinische oder therapeutische Einrichtungen, Zentren oder Praxen angeschlossen sind, allein Rehasport und Funktionstraining i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 SGB IX zulässig. D.h. Rehasport ist in ansonsten geschlossenen Fitnessstudios und Sportvereinen zulässig."
BERLIN
Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 6. Januar 2021
Eine Änderung des § 18 der
Im §18 (1) 4. ist die Erlaubnis für Rehasport festgelegt:
Im §18 Absatz (2) 3. ist die Erlaubnis festgelegt, dass für den Rehasport "gedeckte Sportanlagen" genutzt werden dürfen.
BRANDENBURG
§9 (2) 1. Medizinisch notwendige Leistungen bleiben erlaubt.
Corona Aktuell | Sport [Aufgerufen am 09.01.2021]
Rehasport ist weiter möglich
Medizinisch notwendige Rehabilitation und Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen sind weiter erlaubt, da sie nicht als Sportbetrieb im Sinne der Eindämmungsverordnung gelten. Medizinisch notwendig ist eine Leistung, wenn sie ärztlich verordnet ist. Reha-Sportangebote aufgrund einer ärztlichen Verordnung können unter Einhaltung der Hygienevorschriften durchgeführt werden.
BREMEN
Eine Konkretisierung der
bzgl. „medizinisch notwendiger Behandlungen“ erfolgt (weiterhin) nicht. Auf bremen.de sind "medizinisch notwendige Behandlungen" im Beitrag "Körpernahe Dienstleistungen" von Schließungen ausgenommen.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vertritt die Auffassung, dass es sich bei Rehasport um "Sport" handelt. Dieser ist zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig. Rehasport mit mehr als zwei fremden Personen sei jedoch verboten.
HAMBURG
§20 (1) Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie in öffentlichen und privaten Schwimmbädern zulässig.
§20 (3) Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt zulässig; für die Ausübung gelten die folgenden Vorgaben:
• es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5,
• die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer sind nach Maßgabe des § 7 zu erheben,
• die gemeinsame Ausübung des Rehabilitationssports ist höchstens mit bis zu zehn Personen zulässig,
• es ist ein Schutzkonzept nach Maßgabe von § 6 zu erstellen,
• in geschlossenen Räumen gilt bei der Sportausübung ein Mindestabstand von 2,5 Metern.
§6 (2) Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben erlaubt.
Eine Änderung von §6 (2) wurde nicht vorgenommen.
Rehabilitationssport gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX sowie Funktionstraining nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX unterfällt nicht den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 CoKoBeV, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt, d.h. die Angebote dürfen auch in (Klein-) Gruppen zur Verfügung werden. Es wird empfohlen, die Gruppe auf fünf Personen zuzüglich Trainerin oder Trainer zu reduzieren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird dringend empfohlen soweit das Angebot nicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden stattfinden, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht herrscht. Des Weiteren ist aus Sicherheitsgründen ein Hygienekonzept zu erstellen; [Seite 19].
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen [Seite 19], sowie sämtliche Schwimmbäder [Seite 20] und ähnliche Einrichtungen dürfen für Rehabilitationssport genutzt werden.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 28. November 2020
§2 (4) Medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen bleiben unter Einhaltung von Auflagen erlaubt.
Eine Änderung von §2 (4) wurde nicht vorgenommen.
FAQs Corona | 15. Soziales [aufgerufen am 11.01.2021]
Können Rehasportgruppen trainieren?
NIEDERSACHSEN
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 08.01.2021
§10 9. Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen bleiben geöffnet.
Sport - Antworten auf häufig gestellte Fragen [aufgerufen am 14.01.2021]
Was gilt für den Rehasport?
Rehasport kann ausschließlich im Rahmen medizinisch notwendiger Behandlungen als Individualsport und nur in diesem Rahmen als Sport in der Gruppe betrieben werden, sofern eine individuelle Realisierung der medizinisch notwendigen Maßnahmen nicht möglich ist.
Was ist unter Rehasport zu verstehen?
Bei Rehabilitationssport handelt es sich ausschließlich um eine medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Maßnahme (§ 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX). Die Gruppen trainieren unter ärztlicher Betreuung und Überwachung.
Mit wie vielen Personen und unter welchen Voraussetzungen darf dieser Sport betrieben werden?
Die Gruppengröße ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und kann daher variieren. Dabei ist es wichtig, z. B. einen Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen den Sporttreibenden zu belassen und bis zum Erreichen des Platzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die genauen Einzelheiten zur Durchführung des Angebotes muss die Betreiberin bzw. der Betreiber in einem Hygienekonzept festschreiben. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, sind die Kontaktdaten der Anwesenden zu notieren. Rehasport kann auch als Individualsport betrieben werden.
NORDRHEIN-WESTFALEN
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 7. Januar 2021
Der § 9 (1a), der den Rehasport bis 14. Dezember 2020 als zulässig erklärte, wurde nicht wieder aufgenommen.
In § 12 (2) S. 1 Nr. 1 ist geregelt, dass medizinisch notwendige Leistungen von ... Dienstleistern im Gesundheitswesen von Schließungen ausgenommen sind.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beurteilt die Durchführung von Rehabilitationssport derzeit als nicht zulässig. Es teilt jedoch gleichzeitig mit, dass dieser Hinweis zur Auslegung der Coronaschutzverordnung nicht rechtsverbindlich ist, lediglich eine "Richtschnur" darstellt und damit auch für Behörden und Gerichte nicht bindend ist.
Die Behörden vor Ort entscheiden seit 15. Dezember 2020 auch weiterhin unterschiedlich: Während die einen den Rehabilitationssport untersagen bzw. nicht in der Gruppe erlauben, lassen andere die Durchführung als "medizinisch notwendige Leistung" zu. Aktuell haben wir erneut vier Rückmeldungen, dass die Durchführung von Rehasport nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 als "medizinisch notwendige Leistung" erlaubt wird; hier gehts zum Überblick.
Anbieter, die eine Klärung vor Ort anstreben, können ihre Anfrage wie folgt formulieren:
"Sehr geehrte Damen und Herren, da wir der aktuellen Coronaschutzverordnung keine ausdrückliche Aussage entnehmen können, bitten wir um kurzfristige Mitteilung, ob von uns ärztlich verordneter Rehabilitationssport nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB IX angeboten und durchgeführt werden darf und welche Rahmenbedingungen wir dazu erfüllen müssen. Wir gehen davon aus, dass ärztlich verordneter Rehabilitationssport nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB IX als medizinisch notwendige Leistung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 CoronaSchVO von einer Untersagung ausgenommen ist. Mit freundlichen Grüßen [Signatur]“
RHEINLAND-PFALZ
Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2021
§6 (3) Erlaubt sind Dienstleistungen, die … medizinischen Gründen dienen, wie ... Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch.
Begründung der 15. CoBeLVO vom 8. Januar 2021
In § 6 Abs. 3 Satz 2 wird klargestellt, dass zu den Dienstleistungen, die aus hygienischen oder medizinischen Gründen erlaubt sind, auch Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB IX) zählen. Rehabilitationssport findet aufgrund gesetzlicher Definition stets in Gruppen statt und ist daher in Abweichung zu der Regelung in § 10 ausnahmsweise zulässig. Der Verweis auf § 64 SGB IX stellt sicher, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt. [Seite 10]
Auslegungshilfe Winter-Shutdown Januar 2021 [Stand 8. Januar 2021 | gültig ab 11. Januar 2021]
Rehasport, der auf ärztliche Verordnung betrieben wird ist gestattet.
SAARLAND
Artikel 2 § 7 (4) ... Gesundheitsberufe sind von den Betriebsuntersagungen und Schließungen unter Einhaltung spezieller spezieller Hygienekonzepte zur Erbringung medizinisch notwendiger Behandlungen und Dienstleistungen ausgenommen.
Zu § 7 Absatz 5 "Rehasport wird als Bestandteil des Freizeit- und Amateursportbereichs angesehen. Als ärztlich verordnete Maßnahme für eine einzelne Person ist Rehasport grundsätzlich unter Anleitung einer entsprechend ausgebildeten Person zulässig. Eine entsprechend ausgebildete Person sind Heilmittelerbringer und Ausübende der Gesundheitsfachberufe wie z. B. Physiotherapeuten. Sofern die Leistung dieser Personen in einem Fitnessstudio erbracht wird, ist sie auch dort zulässig, wenn dabei die hygiene- und infektionsschutzrechtlichen Anforderungen beachtet werden, insbesondere der Mindestabstand von 1,5 Meter wo immer möglich eingehalten und der körperliche Kontakt zwischen Therapeut und Patient auf das absolut nötige Minimum beschränkt wird. Der Reha-Sport kann nur zwischen Therapeut und Patient stattfinden, weitere Patienten, insbesondere Reha-Sport-Gruppen, sind nicht zulässig. Eine generelle Öffnung des betreffenden Fitnessstudios auch für andere Kunden ist demgegenüber nicht zulässig, auch wenn diese wegen gesundheitlicher Probleme trainieren möchten."
SACHSEN
§4 (2) 6. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen, soweit sie medizinisch notwendiger Behandlungen dienen.
Häufige Fragen zu den Bekanntmachungen [aufgerufen am 20.01.2021]
Was sind medizinisch notwendige Behandlungen im Rahmen der körpernahen Dienstleistungen?
Ist der Betrieb von Fitnessstudios erlaubt?
SACHSEN-ANHALT
§ 4 (3) Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: 14. ... Rehabilitationssport
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Zu §11 (Sport) Zu Absatz 3 | … bisher bestehende Ausnahmemöglichkeit für bestimmte Sportlerinnen und Sportler. Neu aufgenommen wurde eine Ausnahme für Rehasport.
THÜRINGEN
§ 6 (2) … [zu schließen sind] 10. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen mit Ausnahme medizinisch notwendiger Angebote der Rehabilitation.
Eine Änderung von § 6 (2) wurde nicht beschlossen.
15. Dezember 2020 | Regelungen ab 16.12.2020 im Ticker | Rehasport in 13 Ländern weiter möglich
STAND 16.12.2020 | 15:10 UHR
BADEN-WÜRTTEMBERG
Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 15. Dezember 2020
Die Erlaubnis für Rehasport ist nun im §1d festgelegt: Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder mit kontrolliertem Zugang dürfen öffnen, soweit eine Nutzung ausschließlich für den Rehasport erfolgt.
BREMEN
Die Verordnung äußert sich nicht dediziert zu „medizinisch erforderlichen Behandlungen“. Auf bremen.de werden diese erlaubt.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vertritt die Auffassung, dass es sich bei Rehasport um "Sport" handelt. Dieser ist zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig. Rehasport mit mehr als zwei fremden Personen sei jedoch verboten.
• es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5,
• die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer sind nach Maßgabe des § 7 zu erheben,
• die gemeinsame Ausübung des Rehabilitationssports ist höchstens mit bis zu zehn Personen zulässig,
• es ist ein Schutzkonzept nach Maßgabe von § 6 zu erstellen,
• in geschlossenen Räumen gilt bei der Sportausübung ein Mindestabstand von 2,5 Metern.
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (Seite 18), sowie sämtliche Schwimmbäder (Seite 19) und ähnliche Einrichtungen dürfen für Rehabilitationssport genutzt werden.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 28. November 2020
NORDRHEIN-WESTFALEN
NIEDERSACHSEN
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 15.12.2020
Sport - Antworten auf häufig gestellte Fragen [zuletzt aktualisiert am 11.12.2020!]
Was gilt für den Rehasport?
Rehasport kann als Individualsport und als Sport in der Gruppe betrieben werden.
Was ist unter Rehasport zu verstehen?
Bei Rehabilitationssport handelt es sich um eine medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Maßnahme (§ 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX). Die Gruppen trainieren unter ärztlicher Betreuung und Überwachung.
Mit wie vielen Personen und unter welchen Voraussetzungen darf dieser Sport betrieben werden?
Die Gruppengröße ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und kann daher variieren. Dabei ist es wichtig, z. B. einen Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen den Sporttreibenden zu belassen und bis zum Erreichen des Platzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die genauen Einzelheiten zur Durchführung des Angebotes muss die Betreiberin bzw. der Betreiber in einem Hygienekonzept festschreiben. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, sind die Kontaktdaten der Anwesenden zu notieren. Rehasport kann auch als Individualsport betrieben werden.
RHEINLAND-PFALZ
Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 2020
§6 (3) Erlaubt sind Dienstleistungen, die … medizinischen Gründen dienen, wie ... Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch. Es gilt jedenfalls die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt. Zusätzlich gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.
SACHSEN-ANHALT
SCHLESWIG-HOLSTEIN
30. November 2020 | Neue Corona-Verordnungen | Rehasport in 13 Bundesländern möglich!
REHABILITATIONSSPORT IN DEN CORONA-VERORDNUNGEN
BADEN-WÜRTTEMBERG
BERLIN
HAMBURG
• es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5,
• die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer sind nach Maßgabe des § 7 zu erheben,
• die gemeinsame Ausübung des Rehabilitationssports ist höchstens mit bis zu zehn Personen zulässig,
• es ist ein Schutzkonzept nach Maßgabe von § 6 zu erstellen,
• in geschlossenen Räumen gilt bei der Sportausübung ein Mindestabstand von 2,5 Metern.
NORDRHEIN-WESTFALEN
RHEINLAND-PFALZ
§6 (3) Erlaubt sind Dienstleistungen, die … medizinischen Gründen dienen, wie ... Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch. Es gilt jedenfalls die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt. Zusätzlich gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.
SACHSEN-ANHALT
REHASPORT IN BEGRÜNDUNGEN | AUSLEGUNGSHINWEISEN | FAQs | E-MAILS
BAYERN
HESSEN
MECKLENBURG-VORPOMMERN
NIEDERSACHSEN
Nein, leider nicht. Rehasport ist im Rahmen medizinisch notwendiger Behandlungen als Individualsport möglich, wie beispielsweise bei einem Physiotherapeuten mit zwei Personen (Physiotherapeut*in und Patient*in). Hingegen der Rehasport in Vereinen bzw. in einer Gruppe ist aufgrund des Gebots der Kontaktreduzierung derzeit nicht möglich. Für diesen begrenzten Zeitraum appellieren wir daher bereits Erlerntes in Eigenregie oder mit digitale Unterstützung fortzusetzen.
SAARLAND
SACHSEN
SCHLESWIG-HOLSTEIN
NOCH NICHT ABSCHLIESSEND GEKLÄRT
BRANDENBURG
BREMEN
20. November 2020 | Kleine, aber feine Korrektur aus dem Norden ...
Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
gerade erreichte uns eine weitere E-Mail aus
MECKLENBURG-VORPOMMERN
"Ich muss meine … Aussagen revidieren: Reha-Sport fällt unter § 2 Absatz 4 und nicht unter § 2 Absatz 21 der derzeit geltenden Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Demnach besteht in Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapeutenpraxen und in allen sonstigen Praxen, wie zum Beispiel Podologen oder Fußpfleger, soweit in ihnen medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen angeboten werden, die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 4 einzuhalten. Vor dem Hintergrund der medizinischen Notwendigkeit des Reha-Sports ist dieser auch mit mehreren Patienten durchführbar. Dazu muss ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellt werden."
Die Korrektur stärkt unsere bisherige Argumentation: Rehabilitationssport in Gruppen ist nicht dem „Sport" zuzuordnen, sondern gilt als eine "notwendige medizinische Behandlung"!
20. November 2020 | Klarstellung für Mecklenburg-Vorpommern
Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
wir haben nun auch eine Freigabe für
MECKLENBURG-VORPOMMERN
"Gemäß § 2 Absatz 21 der derzeit geltenden Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern ist der Trainings-, Spiel-, und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten-, und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten untersagt. … Dies gilt ... nicht für den Reha-Sport. Vor dem Hintergrund der medizinischen Notwendigkeit des Reha-Sports ist dieser auch mit mehreren Patienten durchführbar. Dazu muss ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellt werd
1. November 2020 | Rehasport in sieben Bundesländern weiterhin möglich
BADEN-WÜRTTEMBERG
HAMBURG
HESSEN
SACHSEN
SACHSEN-ANHALT
SCHLESWIG-HOLSTEIN
THÜRINGEN
Über NIEDERSACHSEN hatten wir bereits im Update vom 30.10.2020 berichtet:
23. August 2020 | DRV-Übersicht zum befristeten Zuschlag
8. Juni 2020 | Es gibt wieder neue Regelungen!
- Sachsen-Anhalt ab 28.05
- Nordrhein-Westfalen ab 30.05.
- Hessen ab 01.06.
- Baden-Württemberg ab 02.06.
- Sachsen ab 06.06.
- Mecklenburg-Vorpommern ab 08.06.
- Niedersachsen ab 08.06.
- Saarland ab 08.06.
- Schleswig-Holstein ab 08.06.
- Rheinland-Pfalz ab 10.06.
- Brandenburg ab 13.06.
- Bremen ab 01.07.
24. Mai 2020 | Übersicht nach Bundesländern: Rehasport in geschlossenen Räumen
- Baden-Württemberg | Öffnung zum 2. Juni
- Bayern | keine Öffnung vor Juni
- Berlin | Beschluss geplant am 28. Mai über Öffnung Ende Mai / Anfang Juni
- Brandenburg | Öffnung zum 28. Mai geplant
- Bremen | Beschluss geplant, ab 27. Mai zu öffnen
- Hamburg | Beratung im Senat am 26. Mai geplant
- Hessen | Öffnung am 15. Mai
- Mecklenburg-Vorpommern | Öffnung am 25. Mai
- Niedersachsen [Download] | Öffnung am 25. Mai
- Nordrhein-Westfalen | Öffnung am 11. Mai
- Rheinland-Pfalz | Öffnung zum 27. Mai geplant
- Saarland | Öffnung am 18. Mai
- Sachsen | Öffnung am 15. Mai
- Sachsen-Anhalt | Öffnung zum 28. Mai geplant
- Schleswig-Holstein | Öffnung am 18. Mai
- Thüringen | Öffnung war zum 1. Juni geplant | das Thüringische OVG hat jedoch am 22. Mai im Eilverfahren entschieden, dass Fitnessstudios ab sofort wieder öffnen dürfen