Sonntag, 31 Mai 2020 21:24
31. Mai 2020 | Rehasport in allen Bundesländern wieder möglich!
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
in der letzten Woche haben nun auch Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt Verordnungen erlassen, sodass jetzt in allen Bundesländern Rehabilitationssport sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen wieder möglich ist.
Die einzige Ausnahme ist Bayern: Dort startet der Sport in geschlossenen Räumen am 8. Juni 2020, dann aber mit der Besonderheit, dass speziell beim ärztlich verordneten Rehabilitationssport auf die Einhaltung von Auflagen verzichtet werden kann: § 9 (8) 5. BaylfSMV.
Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben in den letzten Tagen ihre Vorgaben bereits wieder angepasst.
Wir haben unsere Übersicht überarbeitet, aktualisiert und die Regelungen für Wassergymnastik Indoor aufgenommen:
Wassergymnastik in der Halle ist inzwischen in folgenden Bundesländern wieder möglich:
- Sachsen-Anhalt ab 28.05
- Nordrhein-Westfalen ab 30.05.
- Hessen ab 01.06.
- Baden-Württemberg ab 02.06.
Einen Zeitplan gibt es in diesen Ländern:
- Saarland ab 08.06.
- Brandenburg ab 13.06.
- Bremen ab 01.07.
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Freitag, 08 Mai 2020 20:34
8. Mai 2020 | LISTE: WIEDERAUFNAHME VON REHASPORT IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN!
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
heute schon die nächsten Infos.
WIEDERAUFNAHME VON REHASPORT IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN
Nach der Telefonschaltkonferenz vom 6. Mai liegt die Verantwortung für sukzessive Lockerungen der Kontaktbeschränkungen und somit auch für die Freigabe von Sport in Gruppen in geschlossenen Räumlichkeiten nun bei den Ländern.
Wir haben Ihnen die Links auf die entsprechende Seite der für Sie zuständigen Landesregierung hinterlegt:
- Baden-Württemberg „Fitnessstudios und Indoorsporthallen sollen ab Pfingsten wieder öffnen“
- Bayern
- Land Berlin
- Land Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen „Fitnessstudios können ab dem 15. Mai wieder öffnen"
- Mecklenburg-Vorpommern „Öffnung von Indoorsportanlagen unter Auflagen ab 15. Juni 2020"
- Niedersachsen „Indoor-Sportanlagen in Phase 4 (noch ohne Termin) | Prüfung erfolgt ab 25. Mai"
- Nordrhein-Westfalen „Öffnung von Fitnessstudios, Sporthallen und Kursräumen ab 11. Mai"
- Rheinland-Pfalz „Beratung über die Öffnung von Fitnessstudios in KW 20“
- Saarland
- Sachsen „Fitnessstudios können ab 18. Mai wieder aufmachen."
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein „Ab dem 18. Mai dürfen Fitnessstudios wieder öffnen. Auch weitere kontaktarme Sportarten im Innenbereich sind dann wieder möglich."
- Thüringen „Thüringens Städte und Landkreise sollen in eigener Regie über die Öffnung von Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen entscheiden."
Jedes Bundesland hat einen eigenen Zeitplan. Und auch dort, wo die Freigabe von Sport in Gruppen bereits geplant ist, muss ggf. die entsprechende Rechtsverordnung noch erlassen werden. Informieren Sie sich deshalb in kurzen Abständen ob, ab wann und mit welchen Auflagen Sport in Gruppen in geschlossenen Räumen bei Ihnen wieder erlaubt ist.
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR TEILNAHME AM REHABILITATIONSSPORT WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE
Neben den in den beiden Handlungsleitfäden der Verwaltungsberufsgenossenschaft und des Deutschen Behindertensportverband e.V. genannten Schutzmaßnahmen ist es sinnvoll, dass Sie die Teilnehmer am Rehabilitationssport über die besondere Situation aufklären, auf die möglichen Risiken hinweisen und erläutern, welche Schutzmaßnahmen Sie ergriffen haben und welche Verhaltensregeln die Teilnehmer einhalten müssen.
Bitte beachten Sie, dass eine ausschließlich schriftliche Aufklärung nicht ausreichend ist, vielmehr muss die Informationsweitergabe mündlich erfolgen, da jeder Mensch anders ist und spezifische Probleme wie auch Fragen an Sie hat. Trotzdem ist ein Schriftstück ergänzend möglich. Wir haben Ihnen dazu eine Mustereinwilligungserklärung zur Teilnahme am Rehabilitationssport während der Corona-Pandemie erstellt, welche Sie hierzu nutzen können.
VERGÜTUNG | BEFRISTETE AUSSETZUNG DER „GÜNSTIGKEITSKLAUSEL“ DER ERSATZKASSEN
Die Ersatzkassen haben sich angesichts der COVID-19-Pandemie bereit erklärt, die sog. „Günstigkeitsklausel“ befristet für den Zeitraum vom 01.05.2020 bis 31.12.2020 auszusetzen. Dies führt dazu, dass sich, in den Bundesländern unterschiedlich (außer Bayern), die Vergütung für eine oder mehrere Positionsnummern für diese acht Monate erhöht.
Unsere angepassten Tariftabellen sind ab Montag verfügbar. Informieren Sie ggf. Ihren Abrechnungsdienstleister darüber.
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Mittwoch, 25 März 2020 17:28
25. März 2020 | Hilfsprogramme von Bund & Bundesländern
Um das wirtschaftliche Überleben möglichst vieler Unternehmen zu sichern, haben inzwischen alle Bundesländer und der Bund Hilfsprogramme ins Leben gerufen.
Auf der Seite von gruenderlexikon.de erhalten Sie einen, nach Bundesländern aufgeschlüsselten, Überblick insbesondere über die Soforthilfen, die, als direkte Zuschüsse, vielfach nicht zurückgezahlt werden müssen. Diese Seite wird laufend aktualisiert.
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